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Sondermaßnahme des PSK

Wurfabnahmen

Aktuell kann und kommt es in verschiedenen Regionen aus Krankheitsgründen zu Problemen bei Wurfabnahmen. Daher kann die Erstabnahme eines Wurfes nach Information und Genehmigung durch die HZB entfallen.
Die Endabnahme eines Wurfes kann ebenfalls nach Rücksprache des zuständigen Zuchtwartes mit der HZB und deren Genehmigung entfallen, wenn kein Zuchtwart aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zur Verfügung steht. In dem Fall muss die Endabnahme durch einen Tierarzt durchgeführt werden. Der Züchter ist anzuweisen, dem Tierarzt das Blatt „Codes Besonderheiten Wurfabnahme des PSK“ für die Wurfabnahme vorzulegen, um entsprechende Fehler mit der richtigen Codenummer einzutragen. Der Tierarzt hat darauf mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen, dass es ihm vorgelegt wurde.
Das vom Tierarzt unterschriebene und gestempelte Wurfabnahmeprotokoll ist dem zuständigen Zuchtwart und der HZB nach Wurfabnahme durch einen Tierarzt umgehend vorzulegen.

Remscheid, 26.07.2022